Zollwertkorrektur extern
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-value_en
Ein externer Zollwertkorrektur-Prozess bedeutet die Berichtigung des deklarierten Zollwertes einer Ware durch eine dritte Partei (z. B. Zollbroker, Behörde oder externer Prüfer) auf Basis neuer Informationen oder der Korrektur von Fehlern, um eine korrekte Berechnung von Zöllen und Steuern sicherzustellen.
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