Die Zollwertnachbelastung tritt auf, nachdem eine Ware bereits verzollt wurde: Das Zollamt stellt im Rahmen einer NachprĂŒfung fest, dass der erklĂ€rte Zollwert unvollstĂ€ndig oder fehlerhaft war, und setzt eine zusĂ€tzliche Zollschuld fest.
Quelle: https://www.zoll.de
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