Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 16. Juni 2026
Zusatzgebühren im Güterverkehr
Transparenz bei der Frachtabrechnung setzt voraus, dass Verlader Zusatzgebühren kennen und einordnen können: Sie decken Leistungen ab, die über die Basisfrachtrate hinausgehen, und erscheinen als separate Positionen auf der Spediteursrechnung.
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Quelle: https://www.investopedia.com/terms/a/ancillary_charges.asp
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Definition & Erklärung
Transparenz bei der Frachtabrechnung setzt voraus, dass Verlader Zusatzgebühren kennen und einordnen können: Sie decken Leistungen ab, die über die Basisfrachtrate hinausgehen, und erscheinen als separate Positionen auf der Spediteursrechnung. Typische Beispiele sind Treibstoffzuschläge, Umschlagsgebühren, Dokumentationspauschalen, Lagerkosten und Sicherheitszuschläge. Je nach Verkehrsträger, Route und Sendungstyp können die Zusatzgebühren in Summe die eigentliche Basisrate deutlich übersteigen. Im Seeverkehr sind Aufschläge wie BAF (Bunker Adjustment Factor) oder CAF (Currency Adjustment Factor) gängig; im Luftfrachtbereich fallen Sicherheits- und Treibstoffzuschläge regelmässig als eigenständige Positionen an. Verlader sollten Offerten deshalb stets auf Basis der Gesamtkosten inklusive aller Zusatzgebühren vergleichen – nicht allein anhand der ausgewiesenen Frachtrate.
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