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FreihandelsabkommenAktualisiert 15. Oktober 2025

AfCFTA (Afrika) — Freihandelsabkommen kompakt

African Continental Free Trade Area — grösster FTA nach Mitgliederzahl. Schrittweiser Zollabbau auf 90 % der Waren über 10 Jahre.

African Continental Free Trade Area — grösster FTA nach Mitgliederzahl. Schrittweiser Zollabbau auf 90 % der Waren über 10 Jahre.

Parteien: 54 afrikanische Staaten. In Kraft seit: 2021 (schrittweise).

Parteien
54 afrikanische Staaten
In Kraft seit
2021 (schrittweise)
Ursprungsnachweis
AfCFTA CoO

01Worum es geht

African Continental Free Trade Area — grösster FTA nach Mitgliederzahl. Schrittweiser Zollabbau auf 90 % der Waren über 10 Jahre.

Freihandelsabkommen (FTAs) wie dieses reduzieren tarifäre Handelshemmnisse und setzen gemeinsame Standards für nicht-tarifäre Themen (Normen, öffentliche Ausschreibungen, Investitionsschutz). Für Exporteure bedeutet das konkret: niedrigere Zölle, schnellere Abfertigung, kalkulierbarere Compliance — sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden.

02Wichtigste Vorteile

  • Intra-afrikanischer Marktzugang für 1,3 Mrd Menschen
  • Harmonisierung von Normen
  • Phasen-weiser Abbau von Hemmnissen

03Ursprungsnachweis und Praxis

AfCFTA-Ursprungszeugnis, in mehreren Ländern noch im Rollout.

Achten Sie darauf, dass die Ursprungsregeln produktspezifisch im Anhang des Abkommens geregelt sind — ein allgemeingültiger "Prozentwert" existiert in der Regel nicht. Bei komplexen Produkten mit Vormaterial aus Drittstaaten sollten Sie eine Herkunftskalkulation dokumentieren.

04Für welche Unternehmen lohnt es sich?

Das Abkommen lohnt sich vor allem für Unternehmen mit regelmässigen Exporten oder Importen zwischen den beteiligten Märkten und Produkten, deren Zollsatz im "Normalfall" ≥ 3–5 % liegt. Bei elektronischen Produkten mit oft bereits 0-%-MFN-Zöllen liegt der Nutzen primär in der Regulierungs-Kohärenz, nicht im Zollabbau.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Produkt als präferenzberechtigt?

Immer dann, wenn es die im Abkommen definierten produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt (z. B. vollständig gewonnen oder hinreichend be-/verarbeitet im Exportland). Bei Drittland-Komponenten gilt meist eine Wertregel (z. B. "max. 40 % Nicht-Ursprungs-Wert") oder eine Kapitel-Änderungsregel.

Themen

AfCFTAAfrikaFreihandelKontinentalUrsprung

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