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FreihandelsabkommenAktualisiert 15. Oktober 2025

EU–Japan EPA (JEFTA) — Freihandelsabkommen kompakt

Grösstes bilaterales Freihandelsabkommen der EU — eliminiert 99 % der Zölle (EU) und 97 % (Japan), deckt 30 % des globalen BIP ab.

Grösstes bilaterales Freihandelsabkommen der EU — eliminiert 99 % der Zölle (EU) und 97 % (Japan), deckt 30 % des globalen BIP ab.

Parteien: EU (27) ↔ Japan. In Kraft seit: 2019.

Parteien
EU (27) ↔ Japan
In Kraft seit
2019
Ursprungsnachweis
Ursprungserklärung / JCCI-CoO

01Worum es geht

Grösstes bilaterales Freihandelsabkommen der EU — eliminiert 99 % der Zölle (EU) und 97 % (Japan), deckt 30 % des globalen BIP ab.

Freihandelsabkommen (FTAs) wie dieses reduzieren tarifäre Handelshemmnisse und setzen gemeinsame Standards für nicht-tarifäre Themen (Normen, öffentliche Ausschreibungen, Investitionsschutz). Für Exporteure bedeutet das konkret: niedrigere Zölle, schnellere Abfertigung, kalkulierbarere Compliance — sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden.

02Wichtigste Vorteile

  • Zollabbau für Fahrzeuge, Chemie, Pharma, Landwirtschaft
  • Gleichstellung bei Normen und Konformitätsbewertung
  • Datenschutz (EU GDPR <> APPI) gleichrangig

03Ursprungsnachweis und Praxis

REX + Ursprungserklärung. Japan nutzt ein eigenes JCCI-Ursprungszeugnis als Alternative.

Achten Sie darauf, dass die Ursprungsregeln produktspezifisch im Anhang des Abkommens geregelt sind — ein allgemeingültiger "Prozentwert" existiert in der Regel nicht. Bei komplexen Produkten mit Vormaterial aus Drittstaaten sollten Sie eine Herkunftskalkulation dokumentieren.

04Für welche Unternehmen lohnt es sich?

Das Abkommen lohnt sich vor allem für Unternehmen mit regelmässigen Exporten oder Importen zwischen den beteiligten Märkten und Produkten, deren Zollsatz im "Normalfall" ≥ 3–5 % liegt. Bei elektronischen Produkten mit oft bereits 0-%-MFN-Zöllen liegt der Nutzen primär in der Regulierungs-Kohärenz, nicht im Zollabbau.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Produkt als präferenzberechtigt?

Immer dann, wenn es die im Abkommen definierten produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt (z. B. vollständig gewonnen oder hinreichend be-/verarbeitet im Exportland). Bei Drittland-Komponenten gilt meist eine Wertregel (z. B. "max. 40 % Nicht-Ursprungs-Wert") oder eine Kapitel-Änderungsregel.

Themen

EU-JapanEPAJEFTAUrsprungREX

Weiterführende Ressourcen