01Wie funktioniert das Verfahren?
Summarische Eingangsanmeldung vor der Ankunft der Waren im EU-Zollgebiet. Seit Phase 3 auch für See- und Strassenverkehr vollständig umgesetzt.
Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).
02Typische Anwendungsfälle
Pflicht für jeden Import — Luftfracht, Seefracht, Strasse, Bahn, Post. Zeitliche Vorgaben: z. B. 24 h vor Verladen bei Containerseefracht.
Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?
03Voraussetzungen und Dokumentation
Anforderungen: Datenübermittlung per ICS2 mit MRN-Rückgabe, Sicherheitsrisiko-Analyse.
Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.
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Inhalte dieser Seite basieren auf redaktioneller Recherche anhand anerkannter Industriestandards (ICC, IATA, IMO, WCO, FIATA) und werden laufend aktualisiert. Zuletzt geprüft: 15. Oktober 2025.