01Wie funktioniert das Verfahren?
Waren werden von einer Zollstelle zu einer anderen befördert, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden — unter Überwachung. T1 für Nicht-Unionswaren im Transit durch EU.
Das Verfahren ist Teil des Unionszollkodex (UZK) und über die entsprechenden Durchführungsverordnungen ausgestaltet. Die operative Abwicklung erfolgt in Deutschland über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).
02Typische Anwendungsfälle
Container von Hamburg nach Österreich mit Drittlandsware, Transit-Ladungen aus der Schweiz durch EU.
Vor Einrichtung des Verfahrens prüfen: Passt es zu meinem Geschäftsmodell? Welche Kosten entstehen für Bewilligung und Aufrechterhaltung? Welche Einsparungen stehen dem gegenüber?
03Voraussetzungen und Dokumentation
Anforderungen: NCTS-System, Sicherheitsleistung (pauschal oder Einzel), Nämlichkeitssicherung (Zollverschluss).
Eine saubere Buchführung und die Abstimmung mit der Zollabteilung sind entscheidend. Bei der ersten Nutzung empfiehlt sich eine Zoll-Verfahrensanweisung (SOP) und eine Schulung aller beteiligten Funktionen.
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