CMR-Versicherung
Pflichtversicherung für internationalen Strassentransport: Haftungsgrenzen, Deckungsumfang, Ausschlüsse und Unterschied zur Warentransportversicherung.
Was ist CMR – und betrifft mich das überhaupt?
CMR sind internationale Regeln, die bestimmen: Wenn ein LKW-Transportunternehmen Ihre Ware ins Ausland fährt und dabei etwas verloren geht oder kaputt wird – wer zahlt, und wie viel? Diese Regeln gelten automatisch in über 55 Ländern, ohne dass Sie etwas unterschreiben müssen.
Ich kaufe ein Sofa aus Italien und beauftrage eine Spedition. Das Sofa kommt zerkratzt an.
→ Der Fahrer haftet – aber nur ca. 10 €/kg. Für mehr Schutz brauchen Sie eine eigene Versicherung.
Ich bestelle Waren aus Polen. Der Spediteur schickt mir einen CMR-Frachtbrief. Was muss ich tun?
→ Frachtbrief sorgfältig prüfen und aufbewahren – er ist Ihr wichtigstes Dokument bei Schäden.
Ich fahre LKW-Transporte ins EU-Ausland. Brauche ich zwingend eine CMR-Versicherung?
→ Ja, in Deutschland gesetzlich Pflicht für gewerbliche Gütertransporte über die Grenze.


Was ist CMR?
CMR steht für «Convention relative au contrat de transport international de Marchandises par Route» – das UN-Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (Genf, 1956). Es gilt für alle entgeltlichen Strassentransporte zwischen mindestens zwei Vertragsstaaten (58 Länder, darunter alle EU-Staaten, Schweiz, Türkei, Marokko).
Wer braucht eine CMR-Versicherung?
In Deutschland ist die Verkehrshaftungsversicherung (CMR-Versicherung) für gewerbsmässige Güterbeförderung mit schweren Nutzfahrzeugen gemäss §7a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Pflicht. In vielen weiteren EU-Ländern gelten vergleichbare Vorschriften.
Frachtführer / Transportunternehmen
Pflicht bei gewerbsmässigem internationalem Transport
Spediteur mit Frachtführer-Funktion
Wenn der Spediteur eigene Fahrzeuge einsetzt
Werkverkehr (eigene Ware)
Unternehmen transportieren eigene Waren international
Haftungsgrenzen nach CMR-Abkommen
Das Transportunternehmen haftet nach CMR automatisch für Verlust, Beschädigung und Lieferverzögerung – egal ob es schuld war oder nicht (Fachbegriff: Obhutshaftung). Die Haftung ist aber gesetzlich begrenzt:
| Schadensart | Haftungsgrenze SZR = Internat. Recheneinheit, 1 SZR ≈ 1,10–1,40 € (variabel, Quelle: IWF) |
|---|---|
| Verlust / Beschädigung | 8,33 SZR/kg |
| Lieferverzögerung | Max. Frachtkosten |
| Totalverlust mit Wertdeklaration | Deklarierter Wert |
| Bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit | Unbeschränkt (Art. 29 CMR) |
Was ist ein SZR – und wie viel ist das in meiner Währung?
SZR steht für „Sonderziehungsrecht" – das ist eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Kein Land nutzt SZR als Alltagswährung, aber viele internationale Gesetze (wie CMR) legen Haftungsgrenzen darin fest, damit sie in allen Ländern fair anwendbar sind. Der Kurs schwankt täglich.
8,33 SZR/kg – was heisst das konkret? (Richtwert, Stand ca. 2025/26)
Praxis-Beispiel: Laptop 2 kg, Wert 1.200 € → Erstattung ohne Zusatzversicherung: 2 kg × 9,70 €/kg = 19,40 €. Mit Güterversicherung: volle 1.200 €.
* Kurse sind Richtwerte (ca. 2025/26) und schwanken täglich. Für aktuelle Kurse: sdw.ecb.europa.eu. Alle Angaben ohne Gewähr.
Fazit: Die gesetzliche CMR-Haftung reicht bei hochwertigen Gütern fast nie aus. Eine eigene Warentransportversicherung deckt den vollen Warenwert – unabhängig von Gewicht und Schuldfrage.
CMR-Versicherung vs. Warentransportversicherung
| Aspekt | CMR-Versicherung | Warentransportversicherung |
|---|---|---|
| Abschluss durch | Frachtführer (Pflicht) | Absender/Empfänger (freiwillig) |
| Deckung | Haftung des Frachtführers (begrenzt) | Voller Warenwert (unabhängig von Verschulden) |
| Maximale Erstattung | 8,33 SZR/kg ≈ 10 €/kg | Voller Warenwert + 10% Aufschlag empfohlen |
| Geltungsbereich | Nur Strassentransport (CMR-Staaten) | Alle Transportwege (Strasse, See, Luft) |
| Kosten | Vom Frachtführer getragen | Vom Verlader/Absender getragen |
Haftungsausschlüsse (CMR Art. 17)
Vollständige Haftungsbefreiung
- Höhere Gewalt – Ereignisse die niemand verhindern kann (z.B. Naturkatastrophe, Krieg, Pandemie)
- Fehler des Absenders oder Empfängers
- Weisungen des Verfügungsberechtigten
Besondere Risiken (Art. 17 Abs. 4)
- Mängel der Verpackung durch den Absender
- Be-/Entladen durch Absender/Empfänger
- Natürliche Eigenschaften der Ware (Schwund, Rost)
- Ungenügende Kennzeichnung durch Absender
Praxis-Tipp: Wertdeklaration nutzen
Für hochwertige Güter kann der Absender im Frachtbrief einen Wert deklarieren (Art. 24 CMR). Der Frachtführer kann hierfür einen Aufpreis verlangen. Alternativ schützt die eigene Warentransportversicherung vollumfänglich – unabhängig von Verschulden und Haftungsgrenzen des Frachtführers.