CMR · ADSp · ICC · Güterversicherung
Transportversicherungen
Transport- und Logistikversicherungen im Überblick – für Unternehmen und Privatpersonen


8,33 SZR/kg CMR-Haftung58 Länder CMR-Abkommen7 Tage Meldefrist (CMR)ADSp 2017: bis 1,25 Mio. EUR
Versicherungsthemen im Detail
Wer braucht welche Versicherung?
Frachtführer / Spediteur
- ·CMR-Versicherung (Pflicht)
- ·Speditions-Haftpflicht (ADSp)
- ·Lagerversicherung (SVS)
Verlader / Unternehmen
- ·Warentransportversicherung
- ·Offene Police (Jahresdeckung)
- ·Wertdeklaration bei Hochwertwaren
Importeur / Exporteur
- ·ICC-Klausel A/B/C wählen
- ·Versicherungspflicht bei CIF/CIP
- ·+10% auf Warenwert als Deckung
Privatperson
- ·Umzugsversicherung (Ausland)
- ·Einzelsendung versichern (Wertgegenstände)
- ·Paketschaden melden (DHL/UPS/FedEx)
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Häufige Fragen zu Transportversicherungen
Was ist der Unterschied zwischen CMR-Versicherung und Warentransportversicherung?
Die CMR-Versicherung deckt die gesetzliche Haftung des Frachtführers (max. 8,33 SZR/kg ≈ 10 €/kg). Die Warentransportversicherung deckt den vollen Warenwert und wird vom Absender oder Empfänger abgeschlossen – unabhängig davon, wer schuld ist.
Wer haftet bei einem Transportschaden – Spediteur, Frachtführer oder Versicherung?
Grundsätzlich haftet der Frachtführer (Transportunternehmen) für Verlust und Beschädigung während des Transports. Der Spediteur haftet nach ADSp/HGB für sein eigenes Verschulden. Eine Versicherung tritt nur ein, wenn eine Police besteht – sie ersetzt nicht die gesetzliche Haftung.
Wie hoch ist die Haftung ohne Zusatzversicherung?
Im internationalen Strassentransport (CMR): 8,33 SZR/kg ≈ 10 €/kg Rohgewicht. Im nationalen Transport (HGB): ebenfalls 8,33 SZR/kg. Bei einem beschädigten Laptop von 2 kg ergibt das maximal 20 € Erstattung – statt eines Zeitwerts von z.B. 800 €. Eine Güterversicherung deckt den vollen Wert.
Was deckt die Speditions-Haftpflicht (ADSp 2017)?
ADSp 2017 regelt die Haftung des Spediteurs: bis 1,25 Mio. EUR pro Schadensfall für Fracht/Speditionsverträge, bis 35.000 EUR für Lagerschäden, bis 70.000 EUR für Inventurdifferenzen/Jahr. Bei qualifiziertem Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) entfallen diese Grenzen.
Wie lange habe ich Zeit, einen Transportschaden zu melden?
Sichtbare Schäden: sofort bei Lieferung / spätestens am nächsten Tag schriftlich. Verdeckte Schäden: 7 Tage nach Ablieferung (CMR, internationaler Transport) bzw. ebenfalls 7 Tage (HGB §438, nationaler Transport; Ausnahme: 14 Tage für Umzugsgut §451f HGB). Verjährungsfrist: 1 Jahr (CMR). Fristen versäumen = Anspruch verloren!
Brauche ich als Privatperson eine Transportversicherung?
Privatpersonen sind oft unversichert: Beim Auslandsumzug haftet das Umzugsunternehmen nur begrenzt. Beim Online-Kauf aus dem Ausland übernimmt oft weder Händler noch Spediteur den vollen Schaden. Bei Versand wertvoller Gegenstände (Antiquitäten, Kunstwerke, Instrumente) lohnt eine Einzelpolice. Eine explizite Transportversicherung ist bei Auslandsumzügen und Wertsendungen über 500 EUR sehr empfehlenswert.