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Step-by-Step-Anleitung für Unternehmen und Privatpersonen: Fristen, Dokumentation, Checkliste und Sonderregeln für Paketdienstleister.
Sofort fotografieren – Verpackung aussen und innen, beschädigte Ware
Auf dem Lieferschein (dem Papier, das Sie unterschreiben) notieren: "Ware beschädigt"
Sofort schriftlich per E-Mail an Spediteur oder Paketdienst melden – Fristen sind sehr kurz!
Verpackung NICHT wegwerfen – sie ist Ihr Beweismittel. Im Zweifel: erst E-Mail schicken, dann alles weitere klären.


Sofort im Lieferschein notieren, spätestens nächsten Tag schriftlich beim Frachtführer
Schäden die erst beim Auspacken sichtbar werden: 7 Tage bei internationalen Transporten (CMR-Konvention) oder 14 Tage bei nationalen Transporten in Deutschland (HGB = deutsches Handelsrecht)
Bis zu diesem Datum müssen Sie rechtlich aktiv werden, sonst verlieren Sie alle Ansprüche. Bei Vorsatz des Transporteurs: 3 Jahre.
Fristen versäumen = Ansprüche verlieren! Im Zweifelsfall sofort schriftlich per E-Mail reklamieren.
Kurzübersicht – 5 Schritte
5 Schritte bei Transportschaden
Schaden sofort fotografieren und dokumentieren
Verpackung (innen & aussen) + beschädigte Ware + Gewicht + Datum/Uhrzeit
Schaden beim Fahrer vermerken – nicht blind unterschreiben
"Ware beschädigt" oder "Ware nicht geprüft" auf den Lieferschein schreiben
Schadensmeldung schriftlich einreichen
Per E-Mail an Spediteur und Versicherung – mit Sendungsnummer
Unterlagen zusammenstellen
Handelsrechnung, Frachtbrief, Fotos, Schadensaufstellung
Erstattung berechnen und verhandeln
Ohne Versicherung max. 8,33 SZR/kg – mit Güterversicherung voller Wert
| Ablehnungsgrund | So vermeiden |
|---|---|
| Frist versäumt | Sofort schriftlich per E-Mail melden, auch wenn noch kein vollständiges Schadensbild vorliegt |
| Verpackung weggeworfen | Immer Originalverpackung aufbewahren bis Schadensfall abgeschlossen ist |
| Unzureichende Verpackung durch Absender | Branchenübliche Verpackungsstandards einhalten; bei Zweifel Fotos vor Versand |
| Keine Beweise / fehlende Fotos | Immer sofort fotografieren – Verpackung, Inhalt, Schadensstelle, Ablieferschein |
| Unterversicherung (zu wenig versichert) | Warenwert korrekt deklarieren. Bei Unterversicherung (Sie haben z.B. 5.000 € versichert, Ware war aber 10.000 € wert) zahlt die Versicherung nur anteilig – z.B. nur die Hälfte des Schadens. |
Alle Angaben ohne Gewähr. Fristen und Ablehnungsgründe können je nach Vertrag, Land und Transportweg abweichen – bei Fragen bitte direkt beim Spediteur oder Versicherer nachfragen.
Bei Paketdienstleistern (KEP: Kurier-, Express-, Paketdienste) gelten spezielle Haftungsregeln. Als Privatperson haben Sie oft weniger Rechte als gedacht:
Höhere Deckung: DHL Zusatzversicherung (ab 1 EUR/100 EUR Wert). Meldung: Online unter dhl.de/schadensmeldung
Declared Value möglich (gegen Aufpreis). Meldung: Innerhalb 60 Tage nach Zustellung.
Declared Value bis 50.000 USD möglich. Meldung: Innerhalb 21 Tage nach Zustellung.
Wenn Sie online bei einem EU-Händler bestellen: das Risiko liegt bis zur Lieferung beim Händler (EU-Verbraucherrecht). Der Händler muss ersetzen oder neu liefern. Gilt NICHT bei Händlern ausserhalb der EU (z.B. China, USA) – dort haben Sie deutlich weniger Rechte.
Tipp Privatpersonen: Kreditkarten wie Amex, Visa Signature oder Mastercard World bieten oft automatischen Kaufschutz für online bestellte Waren. Bei Verlust oder Schaden innerhalb von 90–120 Tagen nach Kauf melden. Konditionen im Kartenvertrag prüfen.
Haftungslimits von DHL, UPS und FedEx können sich ändern und variieren je nach Produkttyp und Vertrag. Alle Angaben ohne Gewähr – bitte aktuelle AGB der jeweiligen Paketdienste prüfen.
Erstattung ohne Vers.: 2 × 10 € = 20 €
Mit Güterversicherung: bis 1.200 €
Erstattung ohne Vers.: 5 × 10 € = 50 €
Mit Güterversicherung: bis 2.500 €