Speditionshaftung weltweit
Was haftet ein Spediteur wirklich – und bis zu welchem Betrag? Ein verständlicher Überblick über internationale Konventionen, nationale Regelungen und was das für Sie als Absender oder Privatperson bedeutet.


Was bedeutet Speditionshaftung – einfach erklärt
Ein Spediteur organisiert Transporte – er ist das Bindeglied zwischen Ihnen (Absender oder Empfänger) und dem Transportunternehmen. Wenn dabei Ware verloren geht oder beschädigt wird, stellt sich die Frage: Wer zahlt, und wie viel? Die Antwort hängt von drei Ebenen ab:
Völkerrechtliche Verträge (z. B. CMR für Strassentransport) legen Mindest-Haftungsgrenzen fest – sie gelten in allen Unterzeichnerstaaten automatisch, unabhängig vom Vertrag.
Jedes Land hat eigene Gesetze und Branchenregeln (z. B. ADSp in Deutschland, BIFA in Grossbritannien). Diese gelten ergänzend – aber nur im jeweiligen Land und nur wenn vertraglich vereinbart.
Spediteur und Auftraggeber können höhere Deckungen oder besondere Bedingungen vereinbaren. Nur was im Vertrag steht, gilt – im Zweifel sollten Sie schriftlich nachfragen.
Internationale Haftungsgrenzen nach Transportart
Diese Grenzen sind in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt und gelten weltweit in allen Unterzeichnerstaaten. Sie sind der Ausgangspunkt jeder Haftungsfrage – unabhängig davon, welches Unternehmen den Transport durchführt.
| Konvention | Transportart | Haftungsgrenze |
|---|---|---|
| CMR (1956) | Strassentransport international | 8,33 SZR/kg |
| Montreal (1999) | Luftfracht international | 26 SZR/kg (ab Dez. 2024) |
| Haag-Visby (1968) | Seefracht (Konnossement) | 2 SZR/kg oder 666,67 SZR/Collo |
| COTIF/CIM (1999) | Schienentransport (international) | 17 SZR/kg |
SZR – Was ist das? (Kurzversion)
SZR = Sonderziehungsrecht – eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF), genutzt damit Haftungsgrenzen in allen Ländern einheitlich sind. Kurs schwankt täglich.
→ 8,33 SZR/kg = ca. 9,70 €/kg · 26 SZR/kg = ca. 30,20 €/kg (Richtwerte Feb. 2026, Quelle: IWF; ohne Gewähr)
Nationale Branchenregeln: Was gilt wo?
Zusätzlich zu den internationalen Konventionen haben viele Länder eigene Branchenregeln für Spediteure. Das sind freiwillige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – sie gelten nur, wenn Spediteur und Auftraggeber sie vertraglich vereinbart haben. Die genauen Haftungsgrenzen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Regelwerk, Version und Land.
„Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen" – die Branchenregeln der deutschen Spediteure. Aktuell gültig: ADSp 2017. Kein Gesetz, sondern ein freiwilliges Vertragswerk.
British International Freight Association Standard Trading Conditions (aktuell: 2025). Weit verbreitet in GB und Commonwealth-Ländern.
Conditions Générales de Transport (GTL) – die allgemeinen Transportbedingungen für Spediteure und Frachtführer in Frankreich.
FENEX-Bedingungen der niederländischen Spediteursvereinigung – das Pendant zu ADSp für die Benelux-Region.
FIATA ist der internationale Dachverband der Spediteure (über 100 Länder). Die FIATA Model Rules 2019 bieten einen internationalen Rahmen für Speditionsverträge – anwendbar weltweit, wenn vereinbart.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist das deutsche Handelsrecht. Die §§ 407–475 regeln den Frachtvertrag und die Spedition – als gesetzlicher Mindeststandard, der gilt, wenn keine ADSp vereinbart wurden.
DACH-Fokus: Haftungsgrenzen nach ADSp 2017
Nur DE/AT| Tätigkeit / Vertragsart | Grenze lt. ADSp 2017 |
|---|---|
| Fracht-/Speditionsvertrag (pro Schadensfall) | 1.250.000 EUR |
| Gesamtschaden pro Schadenereignis | 2.500.000 EUR |
| Andere Güterschäden (ausser Fracht) | 125.000 EUR |
| Lagerschäden | 35.000 EUR |
| Inventurdifferenzen | 70.000 EUR/Jahr |
| Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit | Unbeschränkt |
Diese Beträge gelten nur in Deutschland/Österreich und nur wenn die ADSp 2017 ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Es handelt sich nicht um gesetzliche Mindestgrenzen. Alle Angaben ohne Gewähr – im Zweifelsfall bitte direkt beim Spediteur oder Versicherer nachfragen.
Spediteursversicherung – was ist das?
Ein seriöser Spediteur ist haftpflichtversichert – er hat eine Versicherung abgeschlossen, die Schäden abdeckt, für die er gesetzlich oder vertraglich haftet. Diese Versicherung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer Güterversicherung: Sie deckt nur die Haftung des Spediteurs, nicht den vollen Warenwert.
Was die Versicherung typischerweise abdeckt
- Güterschäden durch Fehler des Spediteurs
- Fehler in Dokumentation und Zollabwicklung
- Haftung gegenüber Dritten (Personen- und Sachschäden)
- Lagerschäden im Bereich der eigenen Verantwortung
Was sie nicht abdeckt
- Schäden über den Haftungsgrenzen (z. B. Markenwert)
- Schäden, für die der Spediteur nicht verantwortlich ist
- Vorsätzliche Handlungen des Spediteurs
- Generell: den vollen Warenwert Ihrer Sendung
Die genaue Deckungshöhe und die Bedingungen einer Spediteursversicherung werden individuell zwischen Spediteur und Versicherungsgesellschaft ausgehandelt und variieren erheblich nach Land, Police und Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr – fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrem Spediteur oder Versicherer nach.
Versicherungsnachweis anfordern
PraxistippAls Auftraggeber haben Sie das Recht, sich den Versicherungsschutz Ihres Spediteurs nachweisen zu lassen. In Deutschland ist dafür der SVS (Speditions-Versicherungsschein) gebräuchlich. In anderen Ländern gibt es äquivalente Dokumente (z. B. Certificate of Insurance in UK/USA). Das Prinzip ist überall gleich: Der Spediteur belegt schriftlich, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.
Was ein Versicherungsnachweis enthält
- Name und Anschrift des Spediteurs
- Versicherungsgesellschaft und Policennummer
- Versicherungssumme und Deckungsumfang
- Gültigkeitszeitraum der Police
Wann nachfragen?
- Vor Abschluss eines grösseren Speditionsauftrags
- Bei wertvollen Sendungen (z. B. Elektronik, Kunstgegenstände)
- Bei neuen Geschäftspartnern ohne Referenzen
- Jährlich bei laufenden Geschäftsbeziehungen
Wann haftet der Spediteur unbeschränkt?
In fast allen Rechtssystemen weltweit gilt: Bei vorsätzlichem oder grobem Betrug entfallen alle Haftungsgrenzen. Die wichtigsten internationalen Grundlagen:
Art. 29 CMR (international)
Gilt für alle CMR-Staaten: Bei leichtfertigem Handeln mit Bewusstsein, dass ein Schaden eintreten wird, entfallen alle Haftungsgrenzen.
Vorsatz & Betrug (weltweit)
In nahezu allen Ländern gilt: Wer absichtlich schädigt oder Mängel arglistig verschweigt, kann sich nicht auf Haftungsbeschränkungen berufen.
§ 435 HGB (Deutschland)
Nur in Deutschland: § 435 HGB regelt den Wegfall von Haftungsgrenzen bei qualifiziertem Verschulden – ergänzend zum CMR-Grundsatz.
Empfehlung – für Unternehmen und Privatpersonen
Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf die Haftung des Spediteurs – egal in welchem Land. Die gesetzlichen und konventionsbasierten Haftungsgrenzen decken in der Praxis nur selten den vollen Warenwert einer Sendung ab. Besonders bei wertvollen Gütern, Umzugsgut oder Sendungen ins Ausland empfiehlt sich eine eigene Warentransportversicherung (Güterversicherung). Diese deckt den vollen Warenwert – unabhängig davon, wer schuld ist.
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