Der Schweizerische Zolltarif Tares wird auf den Stand 1. Januar 2026 aktualisiert. Die entsprechende Mitteilung wurde am 19. Dezember 2025 in Bern veröffentlicht und über die Bundesnachrichten kommuniziert. Ab dem genannten Stichtag gelten die neuen Tarifdaten verbindlich für alle Zollanmeldungen.
Tares ist die zentrale Grundlage für die Tarifierung von Waren in der Schweiz. Änderungen wirken sich unmittelbar auf Abgaben, Bewilligungen und die praktische Zollabwicklung aus. Die aktuelle Revision geht dabei deutlich über rein redaktionelle Anpassungen hinaus.
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Ein wesentlicher Teil der Anpassungen betrifft geänderte Zollansätze infolge der Revision der Agrareinfuhrverordnung AEV. Betroffen sind mehrere Marktordnungen des Agrarbereichs.
Konkret angepasst werden unter anderem
• Marktordnung Getreide sowie Samen und Früchte zur menschlichen Ernährung
• Zollansätze für Saatgetreide, Futtermittel und Ölsaaten
• Waren, bei deren Verarbeitung Futtermittel anfallen
• Grobgetreide zur menschlichen Ernährung
Diese Änderungen haben direkten Einfluss auf Importkosten, Preisgestaltung und Margen im Handel mit Agrarprodukten.
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Auch die schweizerischen Erläuterungen zum Zolltarif werden in mehreren Bereichen überarbeitet. Betroffen sind die Abschnitte XVI und XVII sowie die Kapitel 01, 02 und 94.
Diese Erläuterungen sind für die korrekte Tarifierung entscheidend, insbesondere bei technisch komplexen oder grenzwertigen Waren. Die geänderten Passagen sind in den offiziellen Dokumenten klar gekennzeichnet und werden ab dem 01.01.2026 sichtbar und anwendbar.
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Für bestimmte Fahrzeugimporte wird die Veranlagungskontrolle angepasst. Betroffen sind unter anderem die Tarifnummern 8705.1000, 8705.2000, 8705.3000 und 8710.0000.
Diese Änderungen können zusätzliche Prüfungen auslösen und betreffen vor allem Spezialfahrzeuge und besondere Fahrzeugkategorien. Für Importeure bedeutet dies mehr Aufmerksamkeit bei der Anmeldung und Dokumentation.
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Mit dem neuen Tares Stand werden mehrere neue Bewilligungsstellen eingeführt.
Neu vorgesehen sind unter anderem
• BAZG AGRO für Tierfutterzubereitungen ohne Futterwert
• BAZG VpflM im Zusammenhang mit der Verpflichtung Mineralölsteuer
• BAZG eTS für erneuerbare Treibstoffe
Damit ändern sich Zuständigkeiten und Abläufe im Zollverfahren. Unternehmen müssen prüfen, ob neue Bewilligungen erforderlich sind.
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Zusätzlich werden neue nicht zollrechtliche Erlasse in Tares integriert. Diese betreffen unter anderem
• BLW High Quality Beef
• BLW Zuchttiere
• SECO Rohdiamanten für Einfuhr und Ausfuhr
Obwohl diese Regelungen ausserhalb des klassischen Zollrechts liegen, sind sie tariflich verknüpft und können zusätzliche Pflichten auslösen.
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Zusätzlich enthält der neue Tares Stand
• Anpassungen in diversen Bemerkungen zum Zolltarif
• Aktualisierungen bei Kulturgütertransfer, Arzneimittel und EMK Regelungen
• Redaktionelle Präzisierungen ohne materielle Rechtsänderung
Auch solche Anpassungen können die Auslegung in der Praxis beeinflussen.
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• (news.admin.ch)
• (xtares.admin.ch)
• (bazg.admin.ch)
• Wirksamkeit der Anpassungen. Ab 01.01.2026
• Hauptbetroffene Bereiche. Agrarprodukte, Futtermittel, Energieprodukte, Fahrzeuge
• Einführung neuer Bewilligungsstellen und Erlasse
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Kurz gefragt. Was ändert sich. Der Zolltarif Tares erhält per 01.01.2026 neue Zollansätze, Erläuterungen und Bewilligungspflichten.
Was heisst das konkret. Tarifierungen und Importkalkulationen müssen überprüft werden.
Konsequenzen allgemein
Verlader müssen Artikelstammdaten und Kostenmodelle anpassen.
Spediteure müssen Tarifierung, Bewilligungen und Prozesse aktualisieren.
Privatpersonen können bei Importen mit veränderten Abgaben oder zusätzlichen Prüfungen konfrontiert sein.
