Abgrenzung Gefahrgut
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/gefahrgutrecht.html
Abgrenzung Gefahrgut bezeichnet den Prozess der Identifikation, Klassifizierung und Abgrenzung von Stoffen und GegenstÀnden, um festzustellen, ob sie gemÀà einschlÀgiger nationaler und internationaler Vorschriften als Gefahrgut eingestuft werden und speziellen Transport-, Lager- und Kennzeichnungsvorschriften unterliegen.
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