Die Berichterstattung Gefahrgut bezeichnet die Gesamtheit aller behördlich vorgeschriebenen Dokumentations- und Meldepflichten beim Transport gefĂ€hrlicher GĂŒter â auf der Strasse nach ADR, auf der Schiene nach RID, zur See nach dem IMDG-Code und in der Luft nach den IATA-DGR.
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr
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