Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 22. Juni 2026
Abtransportroute Gefahrgut
Ein Unternehmen muss Gefahrgut abtransportieren – nach einem Schadensfall, bei einer Werksräumung oder im regulären Entsorgungsbetrieb.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
102
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Ein Unternehmen muss Gefahrgut abtransportieren – nach einem Schadensfall, bei einer Werksräumung oder im regulären Entsorgungsbetrieb. Nicht jede Strasse ist dabei zulässig: Die Abtransportroute Gefahrgut ist die nach geltenden Gefahrgutvorschriften festgelegte oder behördlich abgestimmte Fahrstrecke, auf der gefährliche Stoffe sicher vom Ausgangsort zum Ziel befördert werden dürfen. Sie berücksichtigt Tunnelbeschränkungen gemäss ADR-Tunnelkategorien, Durchfahrverbote in sensiblen Bereichen sowie geeignete Halt- und Notfallzugangspunkte. Eine eigenmächtig gewählte, nicht konforme Route verstösst gegen das ADR bzw. RID und begründet erhebliche Haftungsrisiken für Fahrer, Transportunternehmen und Auftraggeber gleichermassen. Im Unterschied zur regulären Gefahrgutroute im Linienbetrieb kann die Abtransportroute situationsbedingt kurzfristig mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden müssen.
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