Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 16. Juni 2026
Benennungsverzeichnis Gefahrgut
Sobald eine Sendung als Gefahrgut eingestuft ist, müssen Bezeichnung, UN-Nummer und Gefahrklasse aus einem verbindlichen Nachschlagewerk entnommen werden: dem Benennungsverzeichnis Gefahrgut.
Kurzantwort
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Quelle: https://unece.org/transport/adr
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Definition & Erklärung
Sobald eine Sendung als Gefahrgut eingestuft ist, müssen Bezeichnung, UN-Nummer und Gefahrklasse aus einem verbindlichen Nachschlagewerk entnommen werden: dem Benennungsverzeichnis Gefahrgut. Dieses Verzeichnis listet alle zum Transport zugelassenen Gefahrgüter mit ihrer offiziellen Versandbezeichnung, der UN-Nummer, der Gefahrklasse, der Verpackungsgruppe sowie den anwendbaren Vorschriften gemäss ADR (Strasse), RID (Schiene), IMDG-Code (See) oder IATA-DGR (Luft). Gefahrgutbeauftragte und Spediteure greifen im Arbeitsalltag auf dieses Verzeichnis zurück, um Einstufungen zu verifizieren und Verpackungs-, Kennzeichnungs- sowie Dokumentationspflichten korrekt zu erfüllen. Eine falsche oder fehlende Benennung gilt als schwerer Verstoss: Sie kann zu Transportverboten, Bussgeldern und im Schadensfall zu erheblichen Haftungsfolgen führen. Das Verzeichnis wird regelmässig aktualisiert, sodass stets die geltende Ausgabe des jeweiligen Regelwerks massgebend ist.
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