gegenseitige Anerkennungsvereinbarung
Quelle: https://ec.europa.eu/growth/single-market/goods/mutual-recognition_en
Eine gegenseitige Anerkennungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Rechtsordnungen, wonach jede Partei die Gleichwertigkeit oder Anerkennung der regulatorischen Standards, Konformitätsnachweise oder Zertifizierungen der anderen Partei anerkennt, um den Handel zu erleichtern und redundante Prüfungen bzw. Inspektionen zu reduzieren.
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