Die Zahlungsfreigabe beim Akkreditiv hängt vollständig von der Dokumentenprüfung ab: Bei der Akkreditivprüfung Export vergleicht die beauftragte Bank jeden eingereichten Beleg – Handelsrechnung, Transportdokumente, Versicherungspolice, Ursprungszertifikat – Punkt für Punkt mit den im Akkreditiv festgelegten Anforderungen.
Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/banking-and-finance/ucp-600/
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