Australien–Singapur FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.dfat.gov.au/trade/agreements/not-yet-in-force/aust-sing-fta/Pages/default.aspx
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des Australia-Singapur Freihandelsabkommens bezieht sich auf die Regel, dass für Bekleidungsartikel, die zur Begünstigung der Zollvorteile importiert werden, die wesentlichen Merkmale des Produktes unverändert bleiben müssen.
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