CPTPP – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.mti.gov.au/Trade/Free-trade-agreements/CPTPP
Der Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung im CPTPP besagt, dass Textilwaren ohne wesentliche Veränderungen an den Ursprungsort zurückgeführt werden können, um von den Zollvergünstigungen zu profitieren.
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