CPTPP – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/region_e/cptpp_e.htm
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des CPTPP besagt, dass textiles Produkte, die unter diesem Handelsabkommen hergestellt werden, ihre Ursprungsbezeichnung während des gesamten Transport- und Verkaufsprozesses beibehalten müssen.
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