Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 16. Juni 2026
ATC (Flugverkehrskontrolle)
Im Moment, in dem ein Luftfahrzeug in kontrollierten Luftraum eintritt, übernimmt die Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control, ATC) die Führung: Ausgebildete Fluglotsen in Kontrollzentren und Towern erteilen verbindliche Anweisungen zu Kurs, Flughöhe und Geschwindigkeit.
Kurzantwort
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Quelle: https://www.icao.int/safety/airnavigation/pages/atm.aspx
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
110
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Im Moment, in dem ein Luftfahrzeug in kontrollierten Luftraum eintritt, übernimmt die Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control, ATC) die Führung: Ausgebildete Fluglotsen in Kontrollzentren und Towern erteilen verbindliche Anweisungen zu Kurs, Flughöhe und Geschwindigkeit. Kernaufgabe ist die Einhaltung definierter Abstände – horizontal wie vertikal –, um Kollisionen auszuschliessen und einen geordneten Verkehrsfluss zu gewährleisten. ATC gliedert sich in Vorfelddienst (Ground Control), Anflugkontrolle (Approach Control) und Bezirkskontrolle (Area Control) für den Streckenflug. Für Luftfrachtoperateure sind ATC-Freigaben unmittelbar betriebsrelevant: Warteschleifen oder verzögerte Startfreigaben wirken sich auf Slotzeiten und Ankunftsfenster aus – bei zeitkritischen Sendungen mit direkten Folgekosten. Nicht zu verwechseln mit dem übergeordneten Flugverkehrsmanagement (ATM), das ATC als eine von mehreren Komponenten einschliesst.
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