Ausfuhrlizenz-Ausnahme
Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/licensing-exceptions/export-license-exceptions
Eine Bestimmung im Exportkontrollrecht, die erlaubt, Unterlagen, Güter oder Technologien unter bestimmten Bedingungen ohne ausdrückliche Exportlizenz auszuführen, zu reexportieren oder zu transferieren.
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