Anders als die Einzelgenehmigung, die behördlich für jeden Fall geprüft wird, erlaubt eine Ausfuhrlizenz-Ausnahme den Export bestimmter Güter oder Technologien ohne individuelle Genehmigung – vorausgesetzt, alle gesetzlich definierten Bedingungen sind erfüllt.
Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/licensing-exceptions/export-license-exceptions
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