Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Ausfuhrnachweis
Ein Exporteur reicht beim Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung ein – und muss dabei belegen, dass die Ware das Zollgebiet tatsächlich verlassen hat.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Ausfuhrnachweis
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Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
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Definition & Erklärung
Ein Exporteur reicht beim Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung ein – und muss dabei belegen, dass die Ware das Zollgebiet tatsächlich verlassen hat. Genau das leistet der Ausfuhrnachweis: Er ist der amtliche Beleg für den körperlichen Warenausgang und Pflichtvoraussetzung für die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung. In der Praxis tritt er meist als elektronischer Ausgangsvermerk (AAV) auf, den das europäische Exportkontrollsystem (ECS) automatisch erzeugt, sobald das Ausgangszollamt den Warenausgang bestätigt. Liegt der elektronische Ausgangsvermerk ausnahmsweise nicht vor, können gleichwertige Transportdokumente wie Luftfrachtbrief (AWB) oder Konnossement als Ersatznachweis dienen – allerdings nur unter strengen Bedingungen. Darüber hinaus bildet der Ausfuhrnachweis die Grundlage für Zollvergütungsansprüche sowie die Abrechnung besonderer Zollverfahren wie der aktiven Veredelung.
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