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Auslagerung aus Zoll

Quelle: https://www.zoll.de/EN/Homepage.html
Die Auslagerung aus Zoll bezeichnet die Übertragung von zollrechtlichen Aufgaben oder Verantwortlichkeiten – wie Zolldeklaration, Zollabfertigung oder Zollsachbearbeitung – an externe Dienstleister, sodass das Zollverfahren nicht mehr intern im Unternehmen, sondern extern durchgeführt wird.
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