Außenregress
Quelle: https://verkehrslexikon.de/definition/Au%C3%9Fenregress
Außenregress bezeichnet das Rechtsmittel des Frachtführers oder Spediteurs, gegen Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens Schadenersatzforderungen geltend zu machen, nachdem er Schaden bezahlt hat (z. B. gegen den Absender, Vorlieferanten, andere Beteiligte), typischerweise basierend auf Haftpflichtrecht im Transportwesen (HGB/CMR).
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