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Beauftragung von Zolldienstleistern

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Anmeldung/Beauftragung-von-Zolldienstleistern/beauftragung_node.html
Die Beauftragung eines Zolldienstleisters bezeichnet die externe Vergabe aller Zollformalitäten – wie Anmeldung, Tarifierung, Abwicklung und Compliance – an einen spezialisierten Dienstleister.
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