Bekannter Versender
Quelle: https://www.iata.org/en/programs/security/cargo-security/known-consignor/
Im Bereich der Luftsicherheit ist ein bekannter Versender eine vom zuständigen Behördenprüfer als sicher eingestufte Versenderin bzw. ein Versender, dessen Luftfracht gemäß festgelegten Sicherheitsverfahren behandelt wird. Diese Einstufung kann es ermöglichen, dass Fracht nach einem risikobasierten Ansatz weiterverarbeitet bzw. bestimmte Kontrollen gezielt angewendet oder in bestimmten Phasen der Sicherheitskette bevorzugt behandelt wird.
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