Beratungsvertrag Logistik
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/beratervertrag-49764/beratervertrag.html
Ein Beratungsvertrag Logistik ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Logistikberater und einem Auftraggeber, in dem der Berater sich verpflichtet, den Auftraggeber in Fragen der Planung, Organisation, Steuerung und Optimierung logistischer Prozesse durch fachliche Expertise und methodische Instrumente zu unterstützen. Der Vertrag regelt insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Vertraulichkeit und Haftung.
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