Bewilligungswiderruf Export
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/import-and-export-procedures/export-licences_en
Rücknahme bzw. Widerruf einer erteilten behördlichen Bewilligung zum Export von Gütern, Waren oder Technologien. Der Widerruf erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn gesetzliche Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, neue Rechtsgrundlagen gelten oder Sicherheits-/Kontrollauflagen verletzt wurden.
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