Bewilligungswiderruf Rueckwirkung
Quelle: https://dejure.org/lexikon/Rueckwirkung/
Widerruf einer Bewilligung bzw. Erlaubnis durch eine Behörde mit Rückwirkung; die Rechtsfolge des Widerrufs tritt rückwirkend ein, oft so, als sei die Bewilligung nie erteilt worden.
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