CAFTA‑DR – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/c/cafta.asp
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Kfz-Teile im Rahmen des CAFTA-DR-Abkommens besagt, dass Importwaren, die aus einem CAFTA-DR-Land stammen, nicht verändert oder verarbeitet werden dürfen, bevor sie in ein anderes CAFTA-DR-Land eingeführt werden.
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