Exportkontrollfall
Quelle: https://www.zoll.de/EN/Businesses/Export-Control/Export-Control.html
Ein Exportkontrollfall bezeichnet einen konkreten Vorgang, bei dem die Ausfuhr von Gütern, Technologien oder Dienstleistungen durch gesetzliche Exportkontrollen geprüft, genehmigungspflichtig oder eingeschränkt ist.
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