China-Peru Freihandelsabkommen – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.export.gov/FTA/ChinaPeruFTA
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des China-Péru-Freihandelsabkommens besagt, dass Textilwaren, die für die Zollkontingente des Abkommens bestimmt sind, während der Transport von China nach Peru nicht verändert oder verarbeitet werden dürfen.
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