CIF Versicherungspflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Die CIF-Versicherungspflicht bezeichnet die Verpflichtung des Verkäufers nach der Incoterms-Regel CIF, eine ausreichende Seeversicherung für die gelieferten Güter abzuschließen und abzuschließen, die den erwarteten CIF-Wert abdeckt (in der Regel mindestens 110% des CIF-Wertes), und den Versicherungsvertrag im Namen des Käufers abzuschließen, soweit vertraglich vorgesehen.
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