Gemeinsame Risikoteilung im Güterverkehr
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Risk_sharing
Gemeinsame Risikoteilung im Güterverkehr bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen Verladern, Transporteuren und gegebenenfalls weiteren Beteiligten, bei der potenzielle Risiken und Haftungen, die während des Transports von Waren auftreten können, gemeinsam getragen und organisatorisch wie finanziell verteilt werden. Ziel ist es, Unsicherheiten im Transportablauf zu minimieren und Kosten im Schadensfall gerecht zu verteilen.
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