Einhaltung der Emissionskontrolle im Güterverkehr
Quelle: https://ec.europa.eu/environment/air/transport/road.htm
„Einhaltung der Emissionskontrolle im Güterverkehr“ bezeichnet das Befolgen aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Emissionen beim Transport von Fracht. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduzierung von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, wie die Einhaltung festgelegter Emissionsgrenzwerte, der Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge und die systematische Dokumentation der Umweltleistung.
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