Dienstvertrag Transport
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
Ein Dienstvertrag im Bereich Transport, bei dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine Transportdienstleistung für den Auftraggeber zu erbringen (z. B. Organisation, Durchführung oder Abwicklung eines Transports) und dafür eine Vergütung erhält. Der Vertrag begründet eine Dienstleistungspflicht des Auftragnehmers, der in der Regel nicht als Frachtführer haftet, sondern als Dienstleister gemäß dem Dienstvertragsrecht (z. B. BGB §611 ff.).
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