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DAP Grenzübertritt

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
DAP Grenzübertritt bezeichnet die Anwendung des Incoterms Delivered at Place (DAP) in der Variante, bei der die Lieferung bis zum benannten Grenzübertritts- bzw. Zollort erfolgt. Der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer am Ankunftsort am Transportmittel zur Entladung bereitgestellt wird. Grenzabfertigungen und Importformalitäten fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich des Käufers, soweit nicht anders vereinbart; Exportabfertigung obliegt dem Verkäufer.
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