DAP Standgeld
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Unter DAP (Delivered At Place) bezieht sich Standgeld auf eine Gebühr, die für die Bereitstellung bzw. Nutzung eines Stand- bzw. Parkbereichs am Bestimmungsort anfallen kann. Es handelt sich typischerweise um Kosten für das Aufenthalts- oder Standgelände bei der Anlieferung, Be- oder Entladeprozessen oder bei der Bereitstellung von Lager-/Aussenflächen am Bestimmungsort, die von Verlader/Empfänger getragen werden.
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