DAP Wartezeit
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-2020/
Im DAP-Kontext bezeichnet die Wartezeit den Zeitraum, in dem die Ware am benannten Ort zur Entladung bereitsteht, aber der Empfänger sie noch nicht abgeholt bzw. entladen hat. In diesem Zeitraum können zusätzliche Kosten (z. B. Lagerung, Standgebühren) entstehen, die vertraglich zwischen Verkäufer und Käufer geregelt werden.
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