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DDP Zollabgaben

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
DDP (Zollabgaben) ist eine Lieferbedingung, bei der der Verkäufer die Ware bis zum benannten Bestimmungsort liefert und alle Einfuhrzölle, Steuern, Abgaben sowie die Zollabfertigung zahlt, sodass der Käufer die Ware unverzüglich nutzen oder weiterverkaufen kann.
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