De-Minimis-Regel
Quelle: https://www.cbp.gov/trade/trade-enforcement/de-minimis
Eine De-Minimis-Regel bezeichnet eine gesetzliche Schwelle, unter der Sendungen oder GĂŒter bei der Einfuhr oder Lieferung von Versanddienstleistungen von Zöllen, Steuern oder aufwendigen Zollprozessen befreit sein können. Oberhalb dieser Grenze fallen regulĂ€re Abgaben und ZollformalitĂ€ten an; unterhalb bleibt der administrative Aufwand meist gering oder entfĂ€llt ganz.
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