Zollfreiheit und Steuerbefreiung für Kleinsendungen sichert die De-minimis-Regel: Sendungen, deren erklärter Warenwert einen festgelegten Schwellenwert nicht überschreitet, werden von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer befreit, was den Warenfluss im Paket- und E-Commerce-Geschäft erheblich vereinfacht.
Quelle: Federal Register 2026-12670 (24.06.2026, Indefinite Suspension of the De Minimis Exemption); Congress.gov CRS R48380 (Section 321); US-Gesetz Juli 2025 (Abschaffung De-minimis per 01.07.2027); Executive Order vom 20.02.2026; EU: VO (EG) 1186/2009 (150-EUR-Freigrenze)
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