Die De-minimis-Regelung bezeichnet im EU-Zollrecht die Zollfreigrenze, bis zu der eingefĂŒhrte Waren von Zöllen befreit sind.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Wegfall-der-150-Euro-Zollfreigrenze/wegfall-der-150-euro-zollfreigrenze_node.html
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