Lieferkettensorgfalt Export
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lieferkettengesetz
Eine gesetzliche oder normative Verpflichtung, die Lieferkette systematisch zu prüfen und zu überwachen, insbesondere im Exportkontext, hinsichtlich Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards. Dazu gehören Risikoanalyse, Zusammenarbeit mit Lieferanten, Abhilfemaßnahmen, Monitoring und Berichterstattung über die Lieferkette bis zum Exportprozess.
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