DPU Entladepflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Eine Lieferbedingung gemäß ICC Incoterms, bei der der Verkäufer die Ware bis zur benannten Ankunftsstelle liefert und dort entlädt; Risiko und Kosten bis zum Abschluss des Entladevorgangs liegen beim Verkäufer; der Käufer trägt ab dem benannten Ort die Importabfertigung und weitere Kosten.
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