EAC Zollunion – Nichtveränderungsgrundsatz Elektrische Geräte
Quelle: https://www.eac.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz besagt, dass elektrische Geräte, die aus einem Mitgliedstaat der EAC in ein anderes Land der Zollunion exportiert werden, in ihrem ursprünglichen Zustand und mit den ursprünglichen Eigenschaften weiterverkauft werden müssen.
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