EFTA-Kanada-FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://www.efta.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des EFTA-FTA mit Kanada besagt, dass elektronische Handelsdaten und Dokumente während des Transports nicht verändert werden dürfen, um die Integrität und Nachverfolgbarkeit der Lieferkette zu gewährleisten.
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