Einfuhrsteueraufschubkonto Bürgschaft
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Zoll/Einfuhrsteueraufschubkonto.html
TL;DR
Eine Bürgschaft zur Absicherung eines Einfuhrsteueraufschubkontos. Sie wird in der Regel von einer Bank oder Versicherung gestellt und garantiert die Verpflichtung, die sich aus dem Aufschub der Einfuhrsteuer ergibt. Die Bürgschaft ermöglicht es dem Importeur, die Zahlung der Einfuhrsteuer bzw. Zollabgabe zu verschieben, bis der eigentliche Zeitpunkt der Fälligkeit eintritt, und bietet gleichzeitig dem Zoll eine Sicherheit für die Begleichung …
Eine Bürgschaft zur Absicherung eines Einfuhrsteueraufschubkontos. Sie wird in der Regel von einer Bank oder Versicherung gestellt und garantiert die Verpflichtung, die sich aus dem Aufschub der Einfuhrsteuer ergibt. Die Bürgschaft ermöglicht es dem Importeur, die Zahlung der Einfuhrsteuer bzw. Zollabgabe zu verschieben, bis der eigentliche Zeitpunkt der Fälligkeit eintritt, und bietet gleichzeitig dem Zoll eine Sicherheit für die Begleichung eventueller Forderungen bei Nichtzahlung.
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